Unsere Einrichtung hat einen Versorungsvertrag, der uns berechtigt, mit jeglichen* öffentlichen Kostenträgern abzurechnen.

 

* Bei Privatversicherten, oder Beihilfeberechtigten dürfen wir nicht mit deren Kostenträgern direkt abrechnen. Dieses bedeutet, dass Sie in Vorleistung uns gegenüber treten müssen. Die von uns erhaltene Rechnung reichen Sie bei ihrer Privatkrankenversicherung, oder Beihilfestelle zur Ersattung ein.

Wir raten Ihnen Grundsätzlich, die von uns erhaltene Rechnung über die durchgeführte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einzureichen. Ggf. sind weitere Erstatungsmöglichkeiten vorhanden, die ihren Eigenanteil nochmals senken.

Bei Fragen zur Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden Sie dann Umfassend über diese beiden Möglichkeiten informieren. Gerne informieren wir Sie auch über die Vollstationäre Pflege in unserem Pflegehotel.

Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI

Neben der so genannten vollstationären Pflege gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Diese bietet sich z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung der Abwesenheit von pflegenden Angehörigen (wegen Urlaub oder Krankheit) an. Dadurch können Sie unsere Einrichtung natürlich auch ganz einfach testen!


Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Da die Kurzzeitpflege auf max.28 Tage im Jahr begrenzt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen für weitere 28 Tage Verhinderungspflege beantragt werden.

Vollstationäre Pflege nach §43 SGB XI

Wir bieten in unsere Hausgemein­schaft eine professionelle Versorgung zur stationären Pflege an. Je nach Pflege- und Hilfebedarf kommen spezielle Betreuungskonzepte zum tragen, z.B. für Menschen mit Demenz. Ziel ist es ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.


Kontakt:

Pflegehotel Haus am Brunnen

Wendelinusstr. 22

D-63619 Bad Orb

Tel: 06052 - 6066

Fax: 06052 - 3122

info@hausambrunnen.de