Unsere unten aufgeführten Kosten sind immer auf eine maximale Aufenthaltsdauer von 30,42 Tage in der stationären Pflege berechnet, und sind Nettokosten. Bei Kurz- und Verhinderungspflege werden diese täglich berechnet. Es fallen für Sie, bzw. Ihrem Angehörigen keine weiteren Kosten an, wie ggf. bei einigen Mitbewerbern von sogenannten "Zusatzkosten/Leistungen"

 

Externe Dienstleister, wie Frisör, Fusspflege, Apotheke, oder Therapeuten(z.B. Krankengymnastik) gehören nicht zu den unten aufgeführten Kosten, und werden von den Externen Dienstleister dem jeweiligen Gast in Rechnung gestellt.

 

Bei einer Abwesenheit wird gemäß §87 a Abs.1 SGB XI in der vollstationären Pflege die Vergütung gekürzt. In dem Zeitraum einer Kurzzeit- Verhinderungspflege ruht bei Abwesenheit das Vertragverhältnis mit dem Gast.

 

Stellen Sie uns auf den Prüfstand, und vergleichen Sie unser Preis/Leistungsangebot mit den hiesigen Mitbewerbern.

Pflegesätze / Kostenaufstellung / Übersicht

Tägliche Kostenaufstellung

Pflegegrad

Pflegegrad

Pflegegrad

Pflegegrad

 

2

3

4

5

Pflege

55,76 €

71,94 €

88,80 €

96,36 €

Unterkunft

11,48 €

11,48 €

11,48 €

11,48 €

Verpflegung

7,66 €

7,66 €

7,66 €

7,66 €

Investitionskosten*

12,12 €

12,12 €

12,12 €

12,12 €

zzgl.Investitionskosten für Selbstzahler**

4,91 €

4,91 €

4,91 €

4,91 €

Ausbildungsumlage/ABU-Z (für 2023)

3,45 €

3,45 €

3,45 €

3,45 €

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

30,45 €

30,45 €

30,45 €

30,45 €

 

 

 

 

 

Monatliche Kostenaufstellung

Pflegegrad

Pflegegrad

Pflegegrad

Pflegegrad

 

2

3

4

5

Pflege

1.696,22 €

2.188,41 €

2.701,30 €

2.931,27 €

Unterkunft

349,22 €

349,22 €

349,22 €

349,22 €

Verpflegung

233,02 €

233,02 €

233,02 €

233,02 €

Investitionskosten*

368,69 €

368,69 €

368,69 €

368,69 €

zzgl.Investitionskosten für Selbstzahler**

149,36 €

149,36 €

149,36 €

149,36 €

Ausbildungsumlage/ABU-Z (für 2023)

104,95 €

104,95 €

104,95 €

104,95 €

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

30,45 €

30,45 €

30,45 €

30,45 €

 

 

 

 

 

Anteil für 30,42 Tage / Pflegekasse

-770,00 €

-1.262,00 €

-1.775,00 €

-2.005,00 €

 

 

 

 

 

Kostenanteil bei 30,42 Tagen

2.131,46 €

2.131,65 €

2.131,54 €

2.131,51 €

 

Ab dem 01.02.2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Die Höhe des Leistungszuschlages richtet sich danach, wie lange bereits vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung bezogen wurde:

 

Bis zu 12 Monate

5%

Durchschnittlich bis zu 50,33 €

Mehr als 12 Monate

25%

Durchschnittlich bis zu 251,65 €

Mehr als 24 Monate

45%

Durchschnittlich bis zu 452,96 €

Mehr als 36 Monate

70%

Durchschnittlich bis zu 704,61 €

 

Die ausgewiesenen Investitionskosten sind nur für die Abrechnung mit Sozialhilfeträgern verbindlich vereinbart.

** Bei "Selbstzahler" berechnen die Einrichtungen einen Zuschlag, der oben ausgewiesen ist.

 

Grundsätze der Berechnung

Die Pflegesätze und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) werden auf Grundlage einer monatlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis von 30,42 Tagen als täglicher und monatlicher Wert im Rahmen der Vergütungsvereinbarung ermittelt d. h. es wird in der Regel mit einheitlichen und gleichen Monatsbeträgen gerechnet.

 

Alle Entgeltbestandteile sollen zukünftig in Höhe des festgesetzten monatlichen Durchschnittswertes auf Basis von 30,42 Tagen unabhängig von der konkreten Anzahl der Kalendertage des Monats in Rechnung gestellt werden.

 

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen EEE kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.

 

Stand 01.01.2023

Kontakt:

Pflegehotel Haus am Brunnen

Wendelinusstr. 22

D-63619 Bad Orb

Tel: 06052 - 6066

Fax: 06052 - 3122

info@hausambrunnen.de